Freitag, April 19, 2024
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Was bringt ein Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtsschutz richtet sich vor allem an Angestellte. Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten mit Arbeitgebern, die häufigsten Gründe dafür sind das Gehalt oder eine Kündigung. Selbst wenn man dann vor Gericht gewinnt, muss man im Gegensatz zu zivilrechtlichen Verfahren den eigenen Anwalt trotzdem selbst bezahlen. Das kann teuer werden und einen hohen Anteil der Abfindung schlucken, die ein Gericht möglicherweise zugesprochen hat. Deshalb lehnen viele Arbeitnehmer diesen Weg generell ab. Doch mit einer Arbeitsrechtsschutz-Versicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits schützen und ist somit auch gegenüber dem Unternehmen in einer besseren Position. 

Diese Leistungen bietet der Berufsrechtsschutz

Ob sich ein solcher Schutz lohnt, hängt vor allem von der beruflichen Situation ab. Ist ein gewisses Risiko für einen Rechtsstreit vorhanden, dann kommt auch eine Versicherung infrage. Zudem sollte man relativ schnell handeln, denn die Leistungen einer Arbeitsrechtsschutz-Versicherung können erst drei Monate nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden. In der Regel gibt es diese Versicherung immer in Kombination mit einem privaten Rechtsschutz. Nach Abschluss ist man in arbeitsrechtlichen Fällen abgesichert, wie beispielsweise bei Abmahnungen, Kündigungen und Abfindungen, ausbleibenden Gehältern oder Überstunden. So kann ein Berufsrechtsschutz bei fristloser Kündigung die Rettung sein, da diese oft nicht rechtmäßig ausgesprochen werden und man so entweder weiter arbeiten darf oder eine Entschädigung erhält. Ohne eine Versicherung müsste man zudem in Vorkasse gehen, ohne zu wissen, wie der Rechtsstreit am Ende ausgeht. Bei einem Berufsrechtsschutz werden die eigenen Anwaltskosten übernommen, genau wie Kosten für Gutachten, Schlichtungsverfahren und die Kosten der Gegenseite.  

Das ist durch den Arbeitsrechtsschutz nicht abgesichert

Alles was nicht zu einem Versicherungsfall gehört, wird durch den Arbeitsrechtsschutz auch nicht übernommen. Dazu gehört beispielsweise eine allgemeine Beratung. Hat man lediglich rechtliche Fragen zum Arbeitgeber, dann greift kein Versicherungsschutz und die Beratung wird nicht übernommen. Manche Versicherungen bieten jedoch eine telefonische Beratung an, damit man eine erste Einschätzung erhält. Auch wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht, besteht noch kein Versicherungsfall. Erst wenn diese ausgesprochen wurde, greift der Rechtsschutz. Droht der Chef jedoch mit einer Kündigung, die rechtswidrig wäre, dann kann der Arbeitsrechtsschutz bereits vorher in Anspruch genommen werden. Nicht übernommen werden auch Fälle, in denen keine Aussicht auf Erfolg besteht oder wenn die Kündigung aufgrund einer Straftat erfolgte. 

Das kann ein Streit vor dem Arbeitsgericht kosten

Wie hoch die Kosten vor Gericht werden, hängt immer vom Streitwert ab. Möchte man Überstunden ausgezahlt bekommen, dann ist der Streitwert genau die Summe, die man selbst ausgerechnet hat. Wird eine Kündigung verhandelt, dann setzt sich der Streitwert in der Regel aus drei Brutto-Monatsgehältern zusammen. Gewinnt man den Prozess, dann zahlt man trotzdem den eigenen Anwalt. Nur bei einem Zivilprozess müssen diese Kosten von der anderen Seite übernommen werden. Verliert man, dann müssen sogar die Gerichtskosten noch selbst gezahlt werden. Je höher der Streitwert ist, desto höher werden auch die entstehenden Kosten. 

Darauf solltest Du beim Vertragsabschluss achten

Es gibt ein paar wichtige Punkte, die man beim Abschluss einer solchen Versicherung beachten sollte. Jede Versicherung legt eine Höchstgrenze fest, bis zu der die Kosten in einem Streitfall übernommen werden. Diese sollte bei rund 500.000 Euro liegen, einige Anbieter bieten lediglich eine Deckungssumme von 350.000 Euro an, was bei umfangreichen Prozessen zu wenig ist. Ebenfalls ist es wichtig, dass eine freie Anwaltswahl besteht. So ist man nicht auf bestimmte Anwälte festgelegt, sondern kann den Anwalt des Vertrauens wählen.

Die meisten Versicherer bieten auch eine Selbstbeteiligung an, um die Prämie zu reduzieren. Eine eigene Beteiligung von 150 Euro kann empfohlen werden. Möchte man sich nur gegen sehr hohe Kostenrisiken absichern, dann kann auch eine Selbstbeteiligung von 250 Euro gewählt werden. Die Kosten für einen Arbeitsrechtsschutz können übrigens zu 40 bis 60 Prozent als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch bei Selbstständigen kann ein Berufsrechtsschutz sinnvoll sein, dafür benötigt man in der Regel jedoch eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung, die sich vom Arbeitsrechtsschutz unterscheidet. 

Bildquelle pixabay

Autor: Thomas Grotenclos

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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