Dienstag, April 23, 2024
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Welche Unternehmensform ist sinnvoll für Existenzgründer?

Mit der Existenzgründung sind viele Herausforderungen verbunden: Der Businessplan muss erstellt, Finanzierungsmöglichkeiten abgewägt und die passende Rechtsform gefunden werden. Vor allem Letzteres bereitet vielen Gründern Kopfzerbrechen, denn die Wahl gilt als Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit. Im folgenden Artikel geben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die verschiedenen Unternehmensformen und zeigen Ihnen deren Licht- und Schattenseiten auf. 

Gängige Unternehmensformen mit Vor- und Nachteilen

Die Rechtsform hat einen großen Einfluss auf ein Unternehmen. Sie bestimmt die geltenden Vorschriften für Steuer und Buchführung, gibt Aufschluss über die Haftung und prägt den Außenauftritt mit einer Firmierung. Die Gesetze und Standards, denen die einzelnen Rechtsformen unterworfen sind, lassen sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem HGB oder dem GmbHG nachlesen. Darüber hinaus kann die Rechtsform auch eine entscheidende Rolle bei der Akquise von Investoren und Banken spielen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Unternehmensform mit sehr viel Bedacht und Sorgfalt auszuwählen. Eine hilfreiche Unterstützung bei der Entscheidungshilfe ist ein spezialisierter Online-Anwalt. Dieser ist in der Lage, die rechtliche Position schnell und genau einzuschätzen und wertvolle Ratschläge zu erteilen, die dem Existenzgründer in Zukunft viel Zeit, Arbeit und Ärger ersparen werden. 

Einzelunternehmer

Die gängigste Form ist die des Einzelunternehmens. Sie besagt, dass der Unternehmer am wirtschaftlichen Geschehen teilnimmt und Waren oder Dienstleistungen vertreibt. Er agiert alleine und ist keinen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen. 

Positiv ist, dass weder der Eintrag in das Handelsregister notwendig ist, noch ein Haftungskapital vorhanden sein muss. Weiterhin entfallen sämtliche Gründungsformalitäten und die Buchhaltung für Privatentnahmen. Als Vorteil kann außerdem gesehen werden, dass die Ist-Besteuerung akzeptiert wird und das Unternehmen ohne großen Aufwand übertragen oder aufgelöst werden kann. Liegt der Jahresgewinn bei 50.000 Euro fordert die Steuer lediglich eine reine Einnahme-Überschussrechnung. 

Negativ ist, dass der Einzelunternehmer selbst haftet. Im Ernstfall wird auch das Privatvermögen des Unternehmers eingezogen. Weiterhin zeigt die Praxis, dass andere Unternehmensformen bei hohen Umsätzen steuerliche Vorteile bieten können. 

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Als GbR wird der Zusammenschluss zwei oder mehrerer Partner gesehen. Die Geschäftspartner sind nicht dazu verpflichtet, eine offizielle Gründung durchzuführen. Auch reicht ein mündlicher Vertragsschluss aus. Es zeigt sich allerdings, dass die Verschriftlichung der Kooperation notwendig ist, um Unklarheiten zu beseitigen und Regeln für die GbR festzuhalten. Pluspunkte dieser Unternehmensform sind:

  • Gründung ohne Formalitäten
  • Kein Handelsregistereintrag
  • Ohne Gesellschaftsvertrag wird die GbR nach §§ 705 ff BGB geregelt
  • Simple Buchhaltung
  • Buchhalterischer Aufwand entfällt bei Privatentnahmen

Wie auch der Einzelunternehmer haften die Gründer der GbR mit Ihrem Privatvermögen. Darüber hinaus greift der persönliche Steuersatz der Partner und Entscheidungen können nur mit Zustimmung beider Partner getroffen werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH

Großer Beliebtheit erfreut sich weiterhin die GmbH. Im Laufe der Jahre hat sich diese Rechtsform einen seriösen Ruf erarbeiten können und gilt als das angestrebte Ziel der Existenzgründer. Positive Aspekte dieser Unternehmensform sind unter anderem:

  • Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen
  • Steuerliche Vorteile 
  • Hohes Ansehen der GmbH

Trotzdem sind mit der Gründung der GmbH auch eine Reihe an Nachteilen verbunden:

  • Stammeinlage von 25.000 Euro ist Pflicht
  • Notar nötig für Gründung oder Modifikationen der GmbH
  • Strenge Haftungsregeln
  • Auch Haftung mit dem Privatvermögen kann nicht ausgeschlossen werden
  • Bindung an die komplexen Bilanzregeln des Handelsgesetzbuches
  • Nur Soll-Besteuerung

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft – UG

Als sogenannte Mini-GmbH wird die UG bezeichnet. Die Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft benötigt eine offizielle Gründung und einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet wurde. Ein symbolisches Haftungskapital wird gefordert, übersteigt dieses allerdings die 25.000 Euro-Grenze kann die UG ohne Probleme in eine GmbH gewandelt werden. Dieses Verfahren ist jedoch ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, den man sich mit der sofortigen Gründung der GmbH sparen kann.

Die Limited (Ltd.)

Diese englische Gründungsform lockt vor allem Start-ups mit ihren zahlreichen Vorteilen. So haften die Gründer nicht persönlich und müssen lediglich über ein minimales Eigenkapital verfügen. Der Sitz im Ausland lässt die Unternehmer von Steuervorteilen profitieren und bedingt einen niedrigen bürokratischen Aufwand. Doch auch wenn Änderungen innerhalb der Limited problemlos bewerkstelligt werden, ist die Unternehmensform mit einigen Anforderungen verbunden. So ist ein Unternehmensvertreter in England vorgeschrieben und die beiden Rechtssysteme müssen stets berücksichtigt werden. Letztlich sind viele Fragen der Rechtsform noch ungeklärt und auch der Ruf der Limited ist noch ausbaufähig.

Bild: pixabay

Autor: Annabel Hauguth

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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