Samstag, April 20, 2024
StartStartups„Schutzschild“ für Angel finanzierte Start-ups in der Krise

„Schutzschild“ für Angel finanzierte Start-ups in der Krise

Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) legt konkreten Maßnahmenkatalog für Eigenkapital finanzierte Start-ups vor

Angels Investoren, Deutschlands wichtigste Frühphasenfinanzierer, signalisieren großen Handlungsdruck. Ihre Start-ups sind in der aktuellen Krise besonderen Belastungen ausgesetzt. Um diese abzufedern, hat Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) an die Bundesminister Altmaier und Scholz und die Wirtschafts- und Finanzminister der Länder einen konkreten – auf einer breiten Mitgliederbefragung basierenden – Maßnahmenkatalog übermittelt, der für Angel finanzierte Startups und auch darüber hinaus geeignet erscheint, diese schnell und unbürokratisch zu unterstützen und ihre Innovationskraft zu erhalten. 

Die zentralen Eckpunkte dieses BAND Maßnahmenkatalogs sind:

(1) Haftungsfreistellung bei Wandeldarlehen im Rahmen des Erwerbszuschusses von INVEST – Zuschuss für Wagniskapital 

Wenn – was in der Krise zu befürchten ist – geplante Anschlussfinanzierungen platzen, droht schnell die Illiquidität. Und weil keiner näher an den Start-ups ist als ihre Angel Investoren, wird vorgeschlagen, für einen definierten Zeitraum, von Angel Investoren bereitgestellte Wandeldarlehen im Rahmen des Programms INVEST – Zuschuss für Wagniskapital aus den Mitteln des INVEST Programms in der Haftung teilweise freizustellen. 

Die Haftungsfreistellung sollte im Regelfall 80 % betragen. Der Maximalbetrag der teilweise haftungsfreigestellten Darlehen könnte sich an den nachgewiesenen Brutto-Personalkosten inkl. externer Dienstleister für die Laufzeit des Wandeldarlehens orientieren. 

Die Vorteile: 

  • INVEST – Zuschuss für Wagniskapital ist Deutschlands be- und anerkanntes, eingespieltes Angel Investoren Programm.
  • Angel Investoren kennen ihre Portfoliounternehmen und können ihnen hilfreich zur Seite stehen. 
  • Es wird privates Kapital zur Bewältigung der Krise mobilisiert. 
  • Beim Wandeldarlehen handelt es sich um ein Instrument, das im Markt akzeptiert wird und als Nachrangdarlehen die Bilanz nicht belastet. Hinzu kommt, dass durch den GESSI Standardvertrag „Wandeldarlehen“ eine rechtliche Standardisierung vorliegt.
  • Die Bearbeitung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann anerkannt schnell und zügig erfolgten.
  • Die Maßnahme ist also ohne großen Aufwand realisierbar. 

Zur Abwicklung können die zur Verfügung gestellten Mittel genutzt werden und ein Prozentsatz von 80 % verhindert missbräuchliche Nutzung. 

Ergänzend könnten, um Illiquidität bis zur Finanzierungsrunde zu vermeiden, die KfW bzw. die Landesförderbanken oder die Bürgschaftsbanken – zu ähnlichen Konditionen wie zu INVEST beschrieben – Kreditbürgschaften für Darlehen übernehmen, die Angels und andere als Bridge an Startups vergeben, bzw. Rückbürgschaften für Überbrückungskredite der Angels übernehmen. Ein solches Verfahren müsste schnell eingerichtet werden und die Abwicklung müsste binnen zwei Wochen über einen Online Antrag möglich sein. 

(2) Darlehen der KfW

Zusätzlich sollte, auch, weil nicht alle Start-ups INVEST fähig sind, das klassische Förderdarlehen verschlankt und der Situation angepasst werden. Denkbar wäre, eine Begrenzung des Alters des Start-ups wie bei INVEST auf sieben Jahre. 

Start-ups könnten online bei der KfW bzw. bei den für diese handelnden Landesförderbanken für eine z.B. dreimonatliche Burnrate einen zinslosen oder zumindest sehr niedrig verzinsten Kredit mit zwei Jahren Laufzeit beantragen. Die Antragsprüfung muss auf sofort verfügbare Bonitätsinformationen beschränkt bleiben, eine persönliche Haftung der Gründer/Gesellschafter muss ausgeschlossen sein. 

Sollte auch für Start-ups am Hausbankprinzip festgehalten werden, müssten die Banken vollständig von der Haftung freigestellt und die zügige Bearbeitung gesichert werden. 

Weitere Vorschläge im BAND Maßnahmenkatalog beziehen sich auf

  • Personalkostenzuschüsse und Stundung von Sozialversicherungsbeträgen
  • eine zeitliche begrenzte Modifizierung des Insolvenzrechtes
  • flexible Anpassung der Umsatzsteuer.

Alle Details zum „Schutzschild“ für Angel finanzierte Start-ups in der Krise“ finden Sie hier (https://www.business-angels.de/brandneues-1-2020-schutzschild-fuer-angel-finanzierte-start-ups-in-der-krise/)

Bild pixabay

Quelle Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND)

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