Dienstag, März 19, 2024
StartWorkbaseSchutzrechte in der Krise: Worum sich StartUps jetzt kümmern sollten

Schutzrechte in der Krise: Worum sich StartUps jetzt kümmern sollten

Während viele StartUps – ebenso wie etablierte Unternehmen – von der aktuellen „Corona-Krise“ hart getroffen sind und um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen, profitieren andere von den veränderten Gewohnheiten. Neben einem „Entwicklungsbeschleuniger“ für verschiedenste digitale Dienste oder Lieferangebote wird diese Phase vor allem von jungen und innovativen Unternehmen auch dazu genutzt, ihr Geschäftsmodell zu überdenken, in die eine oder andere Richtung anzupassen oder ganz zu wechseln.

Auch in der Krise und speziell bei der Umsetzung neuer Geschäftsmodelle und Ideen sollte das Thema „Schutzrechte“ nicht vergessen werden:

Der richtige Einsatz von Marken, Designs, Patenten und/oder Gebrauchsmustern kann einerseits eine Alleinstellung sichern, um sich so fit für die Zukunft zu machen. Andererseits können Schutzrechte auch werbemäßig herausgestellt werden und den Unternehmenswert für mögliche Investoren steigern.

Selbst wenn bei StartUps – insbesondere bei der Gründung und erst recht in der aktuellen Zeit – das Kostenthema häufig eine wichtige Rolle spielt, ist darauf hinzuweisen, dass jedenfalls ein Basisschutz des wichtigsten geistigen Eigentums nicht teuer sein muss: Rechtsanwalt Dr. Florian Lichtnecker von der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei LICHTNECKER & LICHTNECKER weist darauf hin, dass etwa die Anmeldung einer Deutschen Marke oder eines Deutschen Designs – selbst bei Unterstützung durch einen Anwalt (z.B. Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) – bereits ab einigen hundert Euro möglich ist.

Für technische Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster fallen regelmäßig zwar höhere Anwaltskosten an, doch gibt es hier mit dem Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 % einer Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung gefördert werden. Innerhalb dieses Programms werden auch die Anmeldung von Marken und Designs / Geschmacksmustern finanziell unterstützt.

Was kann und was sollte also ein StartUp in der Krise beim Thema „Schutzrechte“ unternehmen?

In Bezug auf Schutzrechte ist es ratsam, sich über folgende Fragen Gedanken zu machen, wobei man zunächst mit einer gewissen Bestandsaufnahme beginnen sollte (eine feste Reihenfolge gibt es hier jedoch nicht):

Wurde zumindest das wichtigste geistige Eigentum des StartUps abgesichert?

Bei digitalen Geschäftsmodellen ist zwar nicht selten eine Marke (z.B. Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bildmarke) die einzige Möglichkeit, ein registriertes Schutzrecht zu erhalten, doch sollte zumindest diese als Basisschutz angemeldet werden. Insbesondere bei konkreten Produkten können aber auch andere Registerrechte eine Rolle spielen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei diesen das sog. Neuheitserfordernis gilt, wonach die zu schützenden Entwicklungen weltweit „neu“ sein müssen, was – abhängig vom Schutzrecht – im Grunde auch für eigene Vorveröffentlichungen gilt. 

Decken die Schutzrechte noch den jeweiligen Bedarf?

In diesem Zusammenhang kann etwa der örtliche Schutzbereich eine Rolle spielen: Während Designs / Geschmacksmuster sowie Patente und Gebrauchsmuster nur innerhalb bestimmter Fristen auf andere Länder und Regionen (etwa außerhalb Deutschlands) ausgedehnt werden können, können Marken auch noch nach Jahren in anderen Ländern angemeldet werden. Wurden daher bereits neue Märkte erschlossen oder ist dies künftig geplant, sollte hierfür auch der Markenschutz nachgezogen werden.

Bei Marken kann aber auch der Schutzumfang des Zeichens selbst relevant werden: Da diese nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen werden, ist deren Verzeichnis gelegentlich mit dem tatsächlichen Angebot abzugleichen. Kommt hier hieraus, dass neue Angebote nicht von der Marke geschützt sind, sollten diese durch eine Neuanmeldung abgedeckt werden.

Gibt es neue Ideen, die geschützt werden sollen?

Werden neue Entwicklungen, Innovationen oder Erfindungen getätigt, so sollte man sich in Abstimmung mit Spezialisten Gedanken machen, wie diese optimal geschützt werden können. Hierfür ist häufig die Kombination verschiedenster Schutzrechte nötig, um die verschiedenen Aspekte ideal zu schützen. Speziell bei technischen Erfindungen gilt jedoch das Prinzip: Erst anmelden, dann veröffentlichen!

Gibt es Einsparpotential?

Findet man bei der Analyse des Schutzrechtsbestandes heraus, dass einzelne Schutzrechte nicht (mehr) oder nicht im angemeldeten Umfang vom Unternehmen benötigt werden, können diese ganz oder teilweise verkauft oder lizenziert werden. Gelingt dies nicht, so kann auch daran gedacht werden, diese nicht mehr zu verlängern. Bei Patenten fallen nach drei Jahren jährlich steigende Verlängerungsgebühren an, die nach einigen Jahren vierstellige Summen erreichen können. Daher sollte man sich generell die Frage stellen, ob sich eine Verlängerung des Rechts noch lohnt oder es für die Allgemeinheit freigegeben werden soll.

Vorgehen gegen mögliche Nachahmer?

Ist das operative Geschäft ruhiger, so kann diese Phase auch genutzt werden, um Wettbewerber zu analysieren und mögliche Nachahmer aufzufinden, welche möglicherweise die eigenen Schutzrechte verletzen. Durch die Einrichtung von Schutzrechtsüberwachungen, z.B. von Markenüberwachungen oder von Grenzbeschlagnahmeanträgen, können Produktpiraten schneller erkannt werden. Werden mögliche Verletzer gefunden, so gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie man hiermit umgeht und die „gefürchtete Abmahnung“ ist hier nur eine mögliche Option.

Speziell bei neuen oder angepassten Geschäftsmodellen oder neuen Ideen sollte das Thema Schutzrechte berücksichtigt werden. Obwohl dies auch mit gewissen Kosten verbunden ist, bringen derartige Investitionen meist einen nicht unerheblichen Mehrwert.

Titelbild: pixabay

Autor:

Dr. Florian Lichtnecker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und einer der namensgebenden Partner der Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei LICHTNECKER & LICHTNECKER (https://www.lichtnecker.com/). Seine Kanzlei vertritt Mandanten unterschiedlichster Größe (von Einzelerfindern und StartUps bis zu global tätigen Mittelständlern mit hunderten Mitarbeitern) gerichtlich und außergerichtlich im Markenrecht, Patentrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht und Social-Media-Recht sowie bei der Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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