Freitag, April 19, 2024
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New Work – Chancen nutzen und Gesetze beachten

Start-up-Unternehmen haben flache Hierarchien. Mitarbeiter arbeiten selbstständig, fällen eigene Entscheidungen und haben meist flexible Arbeitszeiten. Startups sind gerade auch deshalb als Arbeitgeber interessant. Das gilt besonders für Personen, die sich einbringen wollen, denen Freiheit, Autonomie, entgegengebrachtes Vertrauen und Wertschätzung bei der Arbeit wichtig sind. Aber auch erfahrene Unternehmer, die Trends und neuen Wegen aufgeschlossen entgegentreten, haben neue Arbeitsformen schon längst für sich entdeckt. Sie steigern damit ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Die Pandemie hat dieses neue Verständnis von modernem Arbeiten in die gesamte Arbeitswelt gebracht. Sie hat auch gezeigt, dass New Work für Unternehmen viele Chancen bereit hält, wenn die (arbeits)rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

New Work macht Arbeitgeber attraktiver

Getrieben durch die Pandemie sind Dinge, die bei vielen etablierten Unternehmen vor Kurzem noch unvorstellbar waren, über Nacht Wirklichkeit geworden: Homeoffice, mobiles Arbeiten, Telearbeit und Videokonferenzen etwa über Skype, Microsoft Teams, Zoom oder Cisco Webex sind heute normaler Arbeitsalltag. Der tägliche Gang ins Büro ist im Jahr 2021 auch in etablierten Unternehmen für viele „Schnee von gestern“. Was anfangs noch ausschließlich der Eindämmung des Virus und dem Gesundheitsschutz diente, gilt mittlerweile auch bei vielen etablierten Unternehmen als „hip“.

Nicht zuletzt deshalb, weil zahlreiche Arbeitnehmer auch außerhalb von Startups in einem agilen und innovativen Umfeld arbeiten wollen. Sie fordern von Unternehmen die Werte ein, die in Start-up-Unternehmen schon längst angekommenen sind: Freiheit, Autonomie, Vertrauen und Wertschätzung. Feste Arbeitsplätze, vorgegebene Arbeitszeiten und starke Hierarchiegefälle sind aus ihrer Sicht überholt. Dafür ist „Work-Life-Blending“, also das bewusste Vermischen von beruflichen und privaten Verpflichtungen, angesagt. Denn hierdurch können sie als Arbeitnehmer ihre individuellen Bedürfnisse besser berücksichtigen. 

Die großen Vorreiter sind Microsoft, wo bereits vor über zehn Jahren die festen Arbeitszeiten abgeschafft wurden, SAP, Deutsche Bank, PepsiCo Deutschland, Google und Netflix. Bei Netflix darf man sogar schon so lange Urlaub nehmen, wie man möchte.

Unternehmen müssen diesen Wünschen so weit wie möglich entsprechen, wenn sie als Arbeitgeber attraktiv bleiben wollen. Nur so können sie im Kampf um qualifizierte und motivierte Fachkräfte heute bestehen. Und die letzten Monate haben den Unternehmen gezeigt, dass gerade Distanzarbeit gut funktionieren kann, sie damit vielleicht auch Mieten sparen können, und dass sie ein echter Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein kann.

Rechtliche Rahmenbedingungen nutzen 

Auch „hippe“ und „originelle“ Arbeitgeber müssen in Deutschland die rechtlichen Anforderungen beachten. Leider hinkt die Gesetzgebung den aktuellen Anforderungen dabei häufig hinterher. Die größten arbeitsrechtlichen Herausforderungen sind im Zusammenhang mit New Work aktuell folgende Themen: 

Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Arbeitszeitgesetztes,

Arbeitszeiterfassung, 

Einführung und Nutzung von IT-Systemen inkl. der IT-Sicherheit, 

Datenschutz, 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie 

Remote-Management inklusive Mitarbeiterführung bei remoten Arbeitsformen.

Ohne IT-Systeme geht es nicht

Besonders wichtig sind die IT-Systeme. Denn ohne sie ist New Work nicht möglich. Nur mit Hilfe von Systemen, wie etwa OneDrive for Business, SharePoint Online und Exchange Online, können Arbeitnehmer von wo sie wollen und wann sie wollen auf erforderliche Daten und Systeme sowie ihre E-Mails zugreifen. Auch das Thema Arbeitszeiterfassung zeigt es deutlich: wenn Arbeitnehmer überwiegend oder sogar ausschließlich mobil arbeiten, kann die Arbeitszeiterfassung sinnvoll nur mit Hilfe von Apps bzw. IT-Tools, wie zum Beispiel Clockodo, Hubstaff, Toggl, HR Works, Maconomy oder Work Day, erfolgen. 

Dr. Daniela Rindone

Der Betriebsrat muss mit ins Boot

Bei der Einführung von IT-Tools bzw. Apps haben Unternehmen die ordnungsgemäße Einbindung eines bestehenden Betriebsrats zu beachten. Dabei ist nicht entscheidend, ob der IT-Einsatz zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer genutzt werden soll. Schon wenn die technische Möglichkeit einer Überwachung besteht, reicht dies für die Mitbestimmungsrechte aus. Das muss unbedingt auch für die IT-Sicherheit und die Einführung und Nutzung von IT-Systemen, wie zum Beispiel Microsoft Defender for Endpoint, Carbon Black, Splunk oder MS Azure Sentinel, beachtet werden. IT-Sicherheit und Datenschutz sind gerade bei Tätigkeiten außerhalb klassischer Büroräume relevant, weil dort erweiterte Zugriffsmöglichkeiten bestehen. 

Wie geht es weiter?

New Work bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern spannende Möglichkeiten, stellt sie aber auch vor Herausforderungen. Mit den richtigen Schwerpunkten und zukunftsorientierten Entscheidungen, die die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, ist es aber für Unternehmen kein Problem, Prozesse zukunftsträchtig, flexibel und praktikabel zu gestalten. Das gilt für etablierte Unternehmen genauso wie für Startups und vielleicht können sie sogar voneinander lernen.

Autoren:

Rechtsanwältin Lisa-Marie Niklas ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Counsel der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland. Sie verfügt über große Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen zur Einführung neuer Arbeitsmethoden und bei Ausgliederungs- und Restrukturierungsvorhaben.

Dr. Daniela Rindone ist Rechtsanwältin und Senior Associate bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland. Sie ist im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht tätig, mit Fokus auf (insolvenzbedingten) Restrukturierungen und der Einführung moderner Arbeitsformen.

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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