Freitag, März 29, 2024
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Der Weg aus der Liquiditätskrise nach der Corona-Pandemie

Schon seit Monaten drückt die Corona-Krise nicht nur die Stimmung, sondern auch massiv die Umsätze etlicher Firmen. Gerade für Gründerinnen und Gründer, die in der Regel noch keine großen finanziellen Reserven aufbauen konnten, ist das eine fatale Situation. Denn auch wenn kaum noch Umsatz gemacht wird, laufen viele Fixkosten trotzdem weiter.

Die Folge: Irgendwann geht das Geld zur Neige.

Immerhin hat die Politik, um das Schlimmste zu verhindern, neben vielen Hilfsprogrammen die Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Dezember 2020 zumindest für die Firmen ausgesetzt, deren Insolvenzreife auf einer, durch die Folgen der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Überschuldung beruht. Andere zahlungsunfähige Unternehmen müssen bereits seit dem 01. Oktober 2020 wieder einen Insolvenzantrag stellen. Ab dem 1. Januar 2021 soll dann eine Reform des Insolvenzrechts (StaRUG) greifen, die Unternehmen die Möglichkeit gibt, sich ohne ein Insolvenzverfahren zu sanieren. Voraussetzung dafür ist allerdings nicht nur, dass das Gesetz tatsächlich am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, sondern auch, dass es betroffenen Firmen gelingt, eine Mehrheit ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger mit einem soliden Plan von der positiven Sanierungsperspektive überzeugen. 

Klar ist: Welche Maßnahmen konkret zu ergreifen sind, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, etwa dem Geschäftsmodell, der Größe der Firma oder der individuellen wirtschaftlichen Ausgangssituation. Ein Patentrezept gibt es also nicht. Trotzdem sollte jede betroffene Unternehmerin / jeder betroffene Unternehmer schnell handeln! 

Professionell beraten lassen

Allein die Inanspruchnahme staatlicher Hilfsmaßnahmen wird meist nicht ausreichen, um die Krise zu überwinden. Dafür ist zusätzlich eine sorgfältige Finanz- und Liquiditätsplanung notwendig, die wiederum ohne genaue und möglichst unvoreingenommene Analyse der Krisenursachen nicht möglich ist. Ohne professionelle Hilfe ist das kaum zu schaffen. Immerhin können die Kosten dafür (teilweise) durch ein Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums aufgefangen werden.

Geld vom Staat sichern

Auf aktuelle staatliche Hilfsmaßnahmen sollte bei der Aufstellung des Sanierungsplans trotzdem auf keinen Fall verzichtet werden. So wird vermieden, dass kurzfristige Liquiditätshilfen schnell verbraucht sind, ohne an der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens dauerhaft etwas zu ändern.

Ehrliche Analyse

Sollte der Sanierungsplan zeigen, dass das Unternehmen trotz aller Hilfsmaßnahmen Gefahr läuft, Insolvenz wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit anmelden zu müssen, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, bewusst einen entsprechenden Antrag zu stellen. Das eröffnet die Möglichkeit, die Firma im Rahmen der Insolvenzordnung zu sanieren, etwa über ein Insolvenzplanverfahren. Ergibt die Analyse, dass eine Sanierung zu einem besseren Ergebnis führt als der Weg über die Insolvenz, muss der Sanierungsplan konsequent umgesetzt und überwacht werden, insbesondere die Liquiditätslage. 

Liquiditätslage verbessern

Schließlich sollte es Teil des Sanierungsplans sein, laufende, geplante und auch drohende Rechtsstreitigkeiten von einem Prozessfinanzierungunternehmen dahingehend überprüfen zu lassen, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Sollte es zu einer Finanzierung kommen, zahlt der Prozessfinanzierer die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten. Auch bereits bezahlte Prozesskosten werden oft erstattet. Dies verbessert die Liquiditätslage unmittelbar. In einigen Fällen zahlen spezialisierte Prozessfinanzierer wie die FORIS AG vorab einen Teilbetrag der Klageforderung an das Unternehmen aus (sog. Monetarisierung). 

Rückstellungen auflösen

Neben der Liquiditätsverbesserung können bei betroffenen Unternehmen zudem die Rückstellungen für Prozesskostenrisiken ergebniswirksam aufgelöst werden, da ein Prozessfinanzierer bei Verlust der Klage sämtliche Kosten des Rechtsstreits trägt. Dadurch kann das Überschuldungsrisiko des Unternehmensverringert oder sogar ganz vermieden werden. 

Rechtssituation prüfen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben in fast allen Unternehmen vielfältige Rechtsfragen aufgeworfen, die nach der Krise aufzuarbeiten sein werden. Dies betrifft vor allem mögliche Schadenersatzansprüche. Da es oftmals um erhebliche Schadenssummen geht, die Unternehmen in der jetzigen Lage massiv belasten, werden Klageverfahren unvermeidbar sein. Auch hier kann ein Prozessfinanzierer helfen, die Schäden der Krise ohne Kosten und Risiken soweit wie möglich wieder auszugleichen.

Gastbeitrag von Professor Dr. Hanns-Ferdinand Müller 

Autor: Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller Vorstand der FORIS AG

Hanns-Ferdinand Müller war bis zu seinem Eintritt bei der FORIS AG viele Jahre im Bereich der Sanierungsberatung in leitender Funktion tätig, unter anderem bei goetzpartners und Kienbaum. Von 2001 bis 2014 war er beim RWE-Konzern beschäftigt, zuletzt als Vorstandssprecher (CEO und CFO) der RWE Vertrieb AG. In seiner Freizeit komponiert er Musik und spielt Piano. Außerdem ist er begeisterter Fußballer.

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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