Donnerstag, März 28, 2024
StartWorkbaseWie Startups Geschäftsgeheimnisse schützen und sich für Investoren attraktiv machen

Wie Startups Geschäftsgeheimnisse schützen und sich für Investoren attraktiv machen

Innovationsideen sind Geschäftsgeheimnisse.

Oft entstehen Start-ups aus einer Innovationsidee: Das kann ein neues Produkt, eine Weiterentwicklung oder eine neuartige Dienstleistung sein – etwas, das es so noch nicht gibt. Gerade in der Euphorie des Anfangs kommt aber der Schutz dieser Idee zu kurz.  Oft scheuen Gründer auch die Kosten und den Aufwand, den die Registrierung der Idee als Marke, Patent oder Gebrauchsmuster mit sich bringt. Genau das öffnet Nachahmern und Ideenpiraten allerdings Tür und Tor. Aber – Innovationsideen sind meist auch Geschäftsgeheimnisse. Trifft das Start-up zur Sicherung der Innovationsidee als Geschäftsgeheimnis gute Schutzmaßnahmen, besteht auch ohne Patent- oder Markenregistrierung ein gesetzlicher Schutz. Wenn dieser gesetzliche Schutz besteht, können sich Startups auch gegen Missbrauch wehren. 

Präsentieren der Innovationsidee: Risiko und Gefahr zugleich

Ist die Innovationsidee noch nicht registriert (Patent, Marke, Design, Gebrauchsmuster o.ä.) und damit geschützt, haben Gründer ein Problem: Einerseits muss die Innovationsidee möglichst vielen Investoren und potentiellen Partnern schmackhaft gemacht werden. Dazu aber muss die Innovationsidee, auch genau beschrieben werden. 

Andererseits darf die Beschreibung aber auch nicht so genau und detailliert ausfallen, dass die angesprochenen Investoren, möglichen Partner oder auch Dritte die Idee „abkupfern“ und allein weitermachen können. Nicht selten wird so sonst eine Innovationsidee ganz schnell hinfällig und das Startup steht vor dem Aus.

Prio 1: Registerschutz

Am besten fahren Startups, wenn sie die Innovationsidee bestmöglich mit allen zur Verfügung stehenden Registerrechten schützen. Das bedeutet konkret, soweit möglich:

1. Für die hinter einem neuen Produkt stehende Technologie oder ein neuartiges Herstellungsverfahren ist umgehend ein Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden.

2. Der Name für das neuartige Produkt oder die außergewöhnliche Dienstleistung ist als Marke zu schützen.

3. Für das äußere Erscheinungsbild des Produktes ist ein Design anzumelden.

Bereits gleich mit der Anmeldung sichern sich Gründer das sogenannte Prioritätsdatum. Gegen „Nachahmer“, die danach mit derselben „Idee“ antreten und dadurch das Patent, die Marke oder das Design verletzen, können Gründer dann rechtlich vorgehen. Registerrechte wie Patente, Marken und Designs sind Monopolrechte für Gründer. Sie können Dritten die Benutzung von Nachahmungen verbieten und gegen Verletzungen durch Abmahnungen und gerichtlich vorgehen.

Deshalb ist eine frühzeitige Anmeldung dieser Registerrechte sinnvoll und notwendig. Denn schließlich ist die Geschäftsidee, das Geschäftsgeheimnis, der Kern des Unternehmens und deshalb wertvoll. Durch Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster sinkt das Risiko von Nachahmungen und steigt die Attraktivität des Startups für Investoren.

Dies zeigt eine gemeinsame Studie von Europäischem Patentamt und dem Amt der EU für Geistiges Eigentum (http://documents.epo.org/projects/babylon/eponet.nsf/0/7120D0280636B3E6C1258673004A8698/$File/ipr_performance_study_en.pdf): Unternehmen, die Inhaber von geistigen

Eigentumsrechten sind, haben beispielsweise durchschnittlich 20 Prozent höhere Einnahmen pro Mitarbeiter als Firmen ohne solche Rechte.

Geschäftsgeheimnisschutz als Mindeststandard

Was aber können Gründer vor der Patent-, Marken- oder Designanmeldung tun oder, was machen sie, wenn die Innovationsidee gar nicht mit einem Registerrecht geschützt werden kann?

Auch in diesem Fall stehen Gründer nicht ungeschützt da. Die Innovationsidee ist oft ein Geschäftsgeheimnis. Auch für diese gibt es einen gesetzlichen Schutz. Gründer können sich so gegen Betriebsspione und Datendiebe durch Abmahnungen, gerichtliches oder sogar strafrechtliches Vorgehen wehren.

Die „schlechte“ Nachricht: Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen besteht nicht völlig automatisch. Das Gesetz fordert, dass Geschäftsgeheimnisse durch „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ geschützt werden. Ansonsten liegen keine „Geschäftsgeheimnisse“ (im Sinne des Gesetzes) vor und es können keine Ansprüche gegen Verletzer geltend gemacht werden.

Schutzkonzept

Grundvoraussetzung für den Schutz der Innovationsidee als Geschäftsgeheimnis ist, dass die Idee nicht „öffentlich bekannt“ ist. Es muss sich also immer noch um eine „interne Information“ handeln. Gerade deshalb sollten Gründer die Innovationsidee niemandem bis ins letzte Detail erläutern, sondern zumindest in ihrem Kern von Anfang an ein wertbildendes Geheimnis sehen.

Zudem brauchen Unternehmen ein passendes Schutzkonzept für „interne Geheimnisse“. Das geht so: Die Geheimnisse sind je nach Wert und Risiko des Abzugs in Kategorien einzuteilen. Für jede Kategorie sind dann passende Schutzmaßnahmen auf rechtlicher (z.B. Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen), technischer (z.B. Verschlüsselung von E-Mails) und organisatorischer Ebene (z.B. abgestufte Zugangsbeschränkungen) zu definieren.

Das ist doppelt sinnvoll: Zum einen werden mit einem solchen Schutzkonzept tatsächlich bestehende Risikolücken erkannt und vorab geschlossen. Zum anderen sind die „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ im Ernstfall so vor Gericht nachzuweisen.

Rechtsschutz für Startups ist sinnvoll

Die Scheu vor Aufwand und Kosten des rechtlichen Schutzes ihrer Innovationsidee ist für Gründer nicht angesagt. Frühzeitiger und angemessener rechtlicher Schutz lockt nicht nur Investoren und Partner an, die daran auch die Professionalität des Vorhabens bemessen. Er ist auch die Grundlage gegen Nachahmer, Datendiebe und Betriebsspione. Und nur wer gegen diese konsequent vorgehen kann, kann seinen Wettbewerbsvorteil langfristig schützen.

Autor: Alexander Leister, LL.M. (LTU Melbourne), CMS Deutschland

Rechtsanwalt Alexander Leister, LL.M., ist Counsel der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland am Standort Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg. Er unterstützt Unternehmen im Gewerblichen Rechtsschutz bei technischen Sachverhalten und im Bereich des Know-how- und Geschäftsgeheimnisschutzes.

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

- Advertisement -

NEU: Die wichtigsten News des Tages, kostenlos in unserem WhatsApp Newsletter!

Erhalte regelmäßig die wichtigsten internationalen Startup-News in dein Postfach!

- Advertisment -spot_img

Neueste Beiträge

Das könnte dir auch gefallen!

Erhalte regelmäßig die wichtigsten internationalen Startup-News in dein Postfach!