Donnerstag, April 25, 2024
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Lohnt sich eine Haftpflichtversicherung für Freiberufler?

Wer freiberuflich arbeitet, ist mit einer zusätzliche Absicherung gut bedient, wenn ihm in der Ausübung seiner Tätigkeit eine Fahrlässigkeit geschieht, durch die Personen oder andere Werte zu Schaden kommen. Die Anzahl der freien Berufe ist groß und so gibt es je nach zugehöriger Berufsgruppe auch ganz unterschiedliche Risiken, gegen die man sich absichern sollte. Eine Haftpflichtversicherung für Freiberufler schützt vor den finanziellen Auswirkungen bei Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Freiberuflich tätige Menschen sehen sich in ihrem Beruf mit einer Vielzahl von Haftungsrisiken konfrontiert. Bei einem schuldhaft verursachten Schaden können sie unbegrenzt haftbar gemacht werden und zwar mit ihrem gesamten Vermögen.

Selbst zukünftige Einkünfte können davon betroffen sein, was in vielen Fällen die Privatinsolvenz bedeuten kann. Die Haftung betrifft nämlich auch das private Vermögen, wenn die Rechtsform des Unternehmens keine Beschränkung der Haftung gestattet. Eine Beschränkung liegt zum Beispiel bei einer GmbH vor. Da die meisten Freiberufler keine GmbH gründen, müssen sie sich mit einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung vor dem Risiko von Schadensersatzforderungen schützen.

Wann ist man Freiberufler?

Die große Gruppe der Selbstständigen gliedert sich in Freiberufler und Gewerbetreibende. Für Außenstehende mag es keinen Unterschied machen. Es gibt allerdings bei der steuerlichen Bewertung eine wesentliche Unterscheidung. Gewerbetreibende müssen einen Gewerbeschein beantragen, sind ab einem Mindestumsatz verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen und haben strengere Auflagen als ein Freiberufler. Dazu gehört zum Beispiel eine Buchführungspflicht. Zu den gewerblichen Berufen zählen schwerpunktmäßig Sparten aus Handwerk und Industrie. Die kleinere Gruppe der Freiberufler ist im Gegensatz dazu relativ genau beschrieben. Laut § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören zu den freiberuflichen Tätigkeiten die selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten. Beispielsweise sind dies:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Testament- und Vermögensverwalter
  • Ingenieure, Architekten
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Volks- und Betriebswirte, 
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
  • Designer, Schriftsteller, Schauspieler, Sänger, Kunstmaler

Die Ausübung eines freien Berufes bedingt oft einen akademischen Abschluss oder eine besondere Qualifizierung. Für manche freien Berufe gibt es die Pflicht, einer Berufskammer beizutreten. Insbesondere Start-ups sollten sich informieren, ob sie zu o.g. Gruppe zählen.

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Bei einer Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler verhält es sich ganz ähnlich, wie bei einer Haftpflichtversicherung für Privatmenschen. Diese Versicherung übernimmt den Schaden, den ein Freiberufler bei seiner beruflichen Tätigkeit gegenüber einem Kunden verursacht. Beispielsweise vergisst der Architekt einen Notausgang zu planen oder ein Zahnarzt entfernt den falschen Zahn. Manche Berufsfehler können zu so hohen Schadensersatzforderungen führen, dass dem Unternehmer die Insolvenz droht, wenn er mit seinem Firmenvermögen für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung hilft im Falle einer Klage gegen den Freiberufler weiter. Die Versicherung prüft, ob Ansprüche berechtigt sind. Dabei wird sowohl der Klagegrund, wie auch die Klagehöhe überprüft und abgelehnt, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Im Zweifelsfall führt die Versicherung sogar einen Gerichtsprozess und übernimmt die Kosten, um die Schadensersatzansprüche des Klägers gerichtlich prüfen zu lassen. Oft kommen dazu Sachverständige zum Einsatz, die auf die Begutachtung von Schadensfällen spezialisiert sind. Sollte der Kläger tatsächlich einen rechtmäßigen Anspruch auf Schadensersatz haben, übernimmt der Versicherer die geforderten Kosten. Im Schadensfall sind alle verursachten Schäden an Personen und Sachen bis zu dem vertraglich vereinbarten Maximalbetrag abgedeckt. 

Was sind typische Schadensfälle bei Freiberuflern?

Freiberufler, die als Dienstleister beratend tätig sind, haben ein besonderes Berufsrisiko. Insbesondere, wenn sie fremdes Vermögen begutachten oder verwalten, ist das Risiko einen Vermögensschaden beim Kunden zu verschulden, besonders groß. Unachtsamkeiten, aber auch Versäumnisse und Fehleinschätzungen können bei der Planung und Durchführung beim Kunden jederzeit passieren und dann ungeahnte Folgen nach sich ziehen. Die folgenden Beispiele geben ein paar mögliche Szenarien wieder:

  • Ein Grafikdesigner kopiert falsche Zahlen in einen Prospekt, was dazu führt, dass dem Unternehmen wichtige Geschäftsabschlüsse entgehen.
  • Ein Reiseagent bucht dem Kunden einen falschen Flug für seine Reise und zwingt diesen dazu, neue Flugtickets kaufen zu müssen.
  • Ein Dolmetscher vergisst eine komplette Seite zu übersetzen, wodurch ein Neudruck einer Buchauflage erforderlich wird.
  • Einem Architekten verrechnet sich bei der Kalkulation, wodurch dem Bauherren höhere Kosten, als ursprünglich geplant, entstehen.
  • Ein Steuerberater gibt die Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab, wodurch Mahnkosten entstehen.

Wer braucht eine berufliche Haftpflichtversicherung?

Laut Gesetz muss jeder, der andere schädigt, für den verursachten Schaden aufkommen. Im Privatleben wird eine private Haftpflichtversicherung solche Ansprüche übernehmen. Für freiberufliche Tätigkeiten ist dagegen eine entsprechende Haftpflichtversicherung erforderlich. 

Bild pixabay

Autor: Thomas Hoffmann

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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