Freitag, März 29, 2024
StartStartupsFundsachen bei Facebook, Twitter und Co. posten – aber richtig!

Fundsachen bei Facebook, Twitter und Co. posten – aber richtig!

Soziale Medien als sinnvolle Ergänzung zum Behördengang

Polizei und Fundbüros haben in den letzten Wochen eine Offensive gegen den neuen Trend gestartet, Fundsachen auf Facebook zu veröffentlichen. Sie warnen vor Betrügern im Internet. Welche Gefahren dort tatsächlich lauern, welche Chancen die Sozialen Medien bieten und was Sie beachten müssen, erklären wir in diesem Beitrag.

Fundbüros warnen vor Betrügern im Internet. Ist das Bild vom gefundenen Gegenstand nämlich einmal in der Facebook-Gruppe des Dorfes geteilt, wird es schwierig, den rechtmäßigen Eigentümer zu identifizieren. Denn jetzt kann sich jeder beim Finder melden und Angaben zum Gegenstand machen. Außerdem geht der Finder das Risiko ein, dass persönliche Daten des Eigentümers, z. B. auf einer Kreditkarte oder einem Personalausweis, missbraucht werden.

Natürlich ist das ein Problem. Doch diese und weitere Gefahren lassen sich leicht vermeiden.

1. Veröffentlichen Sie keine Bilder von gefundenen Gegenständen. Beschränken Sie sich darauf, die Fundsache einfach mit einigen wenigen Merkmalen zu beschreiben.

2. Alternativ können Sie bei Kreditkarte und Co. wichtige Nummern wie die Prüfzahl und die Kartennummer abdecken, wenn Sie doch ein Foto schießen wollen.

Fundsachen online zu stellen bietet einen entscheidenden Vorteil, auf den schon viele ehrliche Finder setzen: die hohe Reichweite. Dadurch verbessert sich die Chance, verlorene Gegenstände zu vermitteln. Die Aushänge von Fundbüros in der Gemeinde sehen dagegen ziemlich alt aus; kein Wunder, dass ca. 60 Prozent der gefundenen Sachen nicht abgeholt werden. Deshalb gilt:

3. Size does matter – zumindest in Bezug auf die Reichweite Ihrer Beiträge. Finder sollten deshalb Ihr digitales Netzwerk unbedingt nutzen.

4. Dass derjenige, der ein Fundstück bei sich behält, sich gleich strafbar macht, ist übrigens ein Mythos. Das ist erlaubt, solange Sie den Fund der zuständigen Behörde anzeigen (§ 965(2) BGB). Mittlerweile ist dies sogar digital möglich. Auf Fundanzeige.de (www.fundanzeige.de) kann solch eine Fundmeldung beispielsweise nahezu deutschlandweit erfolgen Erst auf Verlangen des Fundbüros muss der Gegenstand herausgegeben werden (mehr Informationen zum Thema Fundrecht finden Sie hier.

Insgesamt gilt: Nutzen Sie die Kraft der Sozialen Medien, doch seien Sie vorsichtig, wie viele Informationen über Ihren Fund Sie im Internet preisgeben. Und warten Sie damit nicht, bis die „Generation Offline-Fundbüro”, die solche Entwicklungen grundsätzlich ablehnt, in Rente geht. Auch das Argument, dass ältere Menschen oft nicht im Internet unterwegs sind, ist kaum haltbar. Zum einen surften bereits 2015 38 % der Senioren im Internet. Zum anderen sind es deren Enkel bestimmt. Und insgesamt macht eine breit gefächerte Streuung über Fundsachen allen das Leben ein Stück weit leichter. Kostenlose Online-Plattformen wie das Zentrale Fundbüro (www.zentralesfundbüro.de) können die Streuung zusätzlich erhöhen. Alternativ können wir weiterhin persönlich die Aushänge im Rathauskeller prüfen.

Quelle Zentrales Fundbüro

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