Freitag, März 29, 2024
StartWorkbaseFallstricke in Venture Capital-Beteiligungsverträgen

Fallstricke in Venture Capital-Beteiligungsverträgen

Startups in der Früh- und Wachstumsphase haben einen hohen Kapitalbedarf, um die eigene Geschäftsidee umzusetzen und sich anschließend im nationalen und internationalen Wettbewerb zu behaupten. Eine Möglichkeit, um den Unternehmensaufbau zu beschleunigen, kann es sein Venture Capital (VC) in Anspruch zu nehmen. Während die Vorteile einer Kapitalerhöhung meist vielversprechend erscheinen, erschließen sich die Nachteile, die mit der Beteiligung eines Investors einhergehen, oftmals erst bei der Durchsicht des Beteiligungsvertragsentwurfs. Im Folgenden sollen daher die typischen Fallstricke in Venture Capital Verträgen aufgezeigt werden. 

1. Beschränkungen hinsichtlich unternehmerischer Entscheidungen

Einer der wesentlichen Vorteile des Unternehmertums ist es, dass die Gründer weisungsunabhängig Entscheidungen treffen können. Sobald Startup-Unternehmer jedoch einen Risikokapitalinvestor in den Gesellschafterkreis aufnehmen, wird diese Entscheidungshoheit in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. 

Im operativen Geschäft

In VC-Beteiligungsverträgen lässt sich oftmals ein Passus finden, in dem sich die Beteiligungsnehmer verpflichten, ihre gesamte Arbeitskraft dem Startup zu widmen. Diese Klausel soll den Investor davor schützen, dass das Gründerteam weitere Nebenprojekte startet und somit seiner Aufgabe (den Wert des Unternehmens zu steigern) unzureichend nachkommt. Zusätzliche Einschränkungen, die sich insbesondere auf zukünftige Entscheidungen auswirken, betreffen Regelungen, die besagen, dass Anpassungen der Geschäftsführeranstellungsverträge sowie Satzungsänderungen fortan der Zustimmung des Beteiligungsgebers bedürfen. In Hinblick auf die Corporate Governance eines Startups beinhalten VC-Beteiligungsverträge manchmal zudem einen ganzen Katalog von zustimmungspflichtigen Geschäften.

Verfügbarkeit von Unternehmensanteilen

Die Verfügungsmöglichkeit über Unternehmensanteile ist ein zentraler Punkt im Startup-VC-Vertragsverhältnis. Typische Vertragsbestandteile sind Klauseln zum Tag-along-Recht (Mitveräußerungsrecht) und zum Drag-along Recht (Mitverkaufspflicht). Das Tag-along-Recht dient dazu, kleine Investoren zu schützen. Diese Klausel gibt ihnen das Recht, ihre Anteile zu gleichen Konditionen wie die Mehrheitseigner zu veräußern. Das Drag-along-Rechts verpflichtet Gründerteams hingegen, ihre Anteile mitzuverkaufen, sofern ein interessierter Käufer ein Angebot zum Erwerb des Startups macht, welches der Investor annehmen möchte. 

Gründer haben als Teilhaber an ihrem Startup die volle Verfügungsgewalt über die Geldmittel im Unternehmen und können über deren Einsatz (z.B. Investitionen in neue Mitarbeiter oder Ausschüttungen) frei bestimmen. Nach dem Einstieg eines VCs ändert sich dies wesentlich. Oftmals wird ein konkreter Kosten- und Finanzierungsplan aufgestellt, der genau festlegt wie die zur Verfügung gestellten Mittel einzusetzen sind. Eine weitere Beschränkung finanzieller Art ergibt sich dadurch, dass Gründer sich oftmals verpflichten müssen Gewinnausschüttungen erst dann vorzunehmen, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Beteiligungsgeber erfüllt wurden. Außerdem sollte Gründern bewusst sein, dass sie die Beteiligungssumme zumeist nicht auf einmal, sondern in Tranchen ausgezahlt bekommen. Die Auszahlung der Tranchen hängt wiederum mit der Erfüllung vorab vereinbarter Meilensteine zusammen.

2. Zeitliche Beschränkungen

Anders als in einem Angestelltenverhältnis können selbstständige Gründer frei über ihre zeitlichen Ressourcen verfügen und sie zielgerichtet für diejenigen Themen einsetzen, die nach ihrer Einschätzung Priorität haben. Sobald die Startup-Unternehmer jedoch den Beteiligungsvertrag unterschreiben, haben sie Pflichten, die ihre zeitlichen Kapazitäten in vielerlei Hinsicht einschränken. 

In einem frühen Stadium erhalten Gründer oftmals einen ganzen Anforderungskatalog an Unterlagen, die sie dem Investor im Rahmen der Due Diligence zur Verfügung stellen müssen. Nachdem sich beide Parteien auf eine Zusammenarbeit geeinigt haben, müssen die Gründer zahlreiche administrative Aufgaben erfüllen, die einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand verursachen (z.B. Satzungsänderungen und die Kapitalerhöhung).

Auch während der Beteiligung müssen Gründer viel Zeit investieren, die ihnen folglich an anderer Stelle (z.B. für die Produktweiterentwicklung) fehlen wird. Diese zeitlichen Beschränkungen resultieren aus der Tatsache, dass VCs oftmals monatlich, quartalsweise, halbjährlich und jährlich ausführliche Auskünfte über die Entwicklung des Startups einfordern, um die Werthaltigkeit ihrer Beteiligung überprüfen zu können. Neben Unterlagen, die normalerweise mit wenigen Klicks weitergeleitet werden können (BWA, SuSa, Kreditoren- und Debitorenlisten) fordern VCs manchmal auch Dokumente, deren Erstellung viel Zeit in Anspruch nehmen (z.B. Planungen und Berichte über die Entwicklung des Unternehmens).

3. Finanzielle Beschränkungen

Gründer sollten sich bei ihrer Entscheidung, ob sie organisch wachsen oder extern finanziert werden möchten darüber im Klaren sein, dass eine VC-Beteiligung mit Kosten und finanziellen Nachteilen verbunden sein kann. 

Zu Beginn eines Einstiegs in ein Beteiligungsverhältnis mit einem Venture Capital Geber müssen Gründer Kosten für Rechts- und Steuerberatung sowie Gebühren hinsichtlich der Durchführung einer Kapitalerhöhung einplanen. Beteiligungsnehmer können zudem dazu verpflichtet werden für Schäden und Ausfälle zu haften, die sich aus einem Verstoß gegen ihrer im Beteiligungsvertrag genannten Verpflichtungen ergeben. In Hinblick auf den Verkauf des Startups sollten Gründer die Passus, die sich auf die Liquidationspräferenzen beziehen, genau inspizieren. Standartmäßig räumen sich Risikokapitalgeber im EXIT-Fall oder bei einer Liquidation das Recht ein, vorrangig vor anderen Gesellschaftern befriedigt zu werden.

4. Schlussbetrachtung

Gründer, die Venture Capital in Anspruch nehmen, müssen sich immer das Ziel des Investors vor Augen führen – die Unternehmensanteile gewinnbringend zu verkaufen. Die Verträge sind folglich entsprechend ausgestaltet, um dem VC weitgehende Kontroll- und Mitspracherechte einzuräumen. Die Beteiligung eines Risikokapitalinvestors kann jedoch auch zahlreiche Vorteile mit sich bringen. VCs bringen neben Kapitalmitteln auch ihre Expertise und ihre Kontakte in das Unternehmen ein und können positive Auswirkungen auf die Reputation des Startups haben. 

Über den Autor

Carsten Häming ist Managing Partner bei der Corporate Finance Mittelstandsberatung GmbH. Er hat über 10 Jahre Transaktionserfahrung im deutschsprachigen und internationalen Corporate Finance Markt. Seit 2009 begleitet Carsten Häming diverse Kunden bei Desinvestitionen und Akquisitionen. Er war dabei für Konzerne, für mittelständische sowie für öffentliche Unternehmen beratend tätig und leitete Transaktionen sowohl auf der Kauf- als auch auf der Verkaufsseite. 

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

- Advertisement -

NEU: Die wichtigsten News des Tages, kostenlos in unserem WhatsApp Newsletter!

Erhalte regelmäßig die wichtigsten internationalen Startup-News in dein Postfach!

- Advertisment -spot_img

Neueste Beiträge

Das könnte dir auch gefallen!

Erhalte regelmäßig die wichtigsten internationalen Startup-News in dein Postfach!