Samstag, April 20, 2024
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Elektromobilität – das sind die wichtigsten Förderungen

Alternative Fortbewegungsmöglichkeiten und erneuerbare Energien begleiten Politiker, Forscher und Automobilhersteller bereits seit längerem. Spätestens seit der enormen Explosion der Kraftstoffkosten wird der Schrei nach günstigeren und nachhaltigeren Fahrzeugen immer lauter. Hierbei bietet beispielsweise die Elektromobilität im Gegensatz zu Diesel-, Ottokraftstoff und Co. eine gute Alternative. Doch, obwohl diese Möglichkeit der Fortbewegung zahlreiche Vorteile aufweist, zögern noch immer viele Verbraucher auf E-Autos umzusteigen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, werden staatliche Förderprogramme angeboten, welche die Elektromobilität zum einen attraktiver machen, aber auch den Einstieg erleichtern sollen. Maximilian Schreiber ist Fördermittelexperte und erklärt, welche Förderungen im Moment hoch im Kurs stehen.

Der Umweltbonus

Der Absatz von elektrischen betriebenen Fahrzeugen – oder kurz: Umweltbonus – ermöglicht es Käuferinnen und Käufern oder Leasingnehmerinnen und Leasingnehmern, einen Zuschuss für den Kauf oder das Leasing von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu erhalten. Hierbei sind verschiedene Voraussetzungen Bedingung.

Zum einen muss es sich bei dem zu erwerbenden Fahrzeug um ein reines Batterieelektro-, ein von außen aufladbares Hybridelektro- oder ein Brennstoffzellenfahrzeug handeln.

Ebenfalls sind Fahrzeuge gleichgestellt, welche keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen oder deren Emissionen die Werte des EmoG nicht übersteigen. Wichtig hierbei ist, dass das Fahrzeug neu oder ein sogenanntes junges gebrauchtes Fahrzeug ist. Beim Neukauf darf der Listenpreis von 65.000 Euro für das Basismodell nicht überschritten werden. Für Gebrauchtfahrzeuge gilt: Der Nettolistenpreis beträgt 80 Prozent des Listenpreises des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Zielgruppe

Grundsätzlich können alle Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine den Umweltbonus beantragen, wenn diese ein elektrisches Fahrzeug erwerben oder leasen. Hierbei spielt es in erster Linie keine Rolle, für welchen Zweck und Nutzen das Fahrzeug angeschafft wird. Die mit dem Antrag eingereichte Rechnung muss das Basismodell und den Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig ausweisen, sonst wird der Antrag für die Umweltprämie nicht bewilligt. Etwaige Rechnungskorrekturen sind seit dem 01.06.2022 nicht mehr möglich. 

Innovationsprämie

Im Zuge der Beantragung der Umweltprämie ist es möglich, den Anteil, welcher über den Bund gefördert wird, über die Innovationsprämie zu verdoppeln. Hiervon profitieren insbesondere Besitzer von Elektrofahrzeugen, die nach dem 03. Juni 2020 zugelassen wurden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, diese für solche Gebrauchtwagen zu beantragen, deren Erstzulassung erstmalig nach dem 04. November 2019 stattgefunden hat und deren Zweitzulassung nach dem 03. Juni 2020 erfolgt ist.

Kombinationsmöglichkeiten

Der BAFA Umweltbonus kann mit verschiedenen Förderprogrammen kombiniert werden. Unter anderem stehen hier das Sofortprogramm Saubere Luft, das Flottenaustauschprogramm und die Klimaschutzoffensive für den Mittelstand zur Verfügung. Welche Kombination die beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Fördersätze können bei Bedarf sogar rückwirkend beantragt werden. Ob sich diese rückwirkende Beantragung lohnt, ist allerdings davon abhängig, wann das Fahrzeug zugelassen wurde und ob der erhöhte Herstelleranteil bereits geleistet wurde und ob es sich um eine Erst- oder Zweitzulassung handelt.

Fazit des Fördermittel-Experten

Der Zuschuss für die Beschaffung eines E-Autos kann und soll nicht der Grund für die Anschaffung sein. Er stellt lediglich einen Anreiz, eine Unterstützung oder eine Entscheidungshilfe dar. Wenn man also mit dem Gedanken spielt, ein E-Fahrzeug anzuschaffen, sollte man sich über die konkrete Höhe der Förderung informieren. Durch die Kombinationsmöglichkeiten kann sich ein attraktiver Bonus ergeben, der die Kaufentscheidung erleichtert. Betriebe können solche Fahrzeuge trotz staatlicher Förderungen steuerlich absetzen.

Hier besteht kein Unterschied zu einem Auto, welches mit herkömmlichem Kraftstoff betrieben wird. Da Elektrofahrzeuge neu rund 30 Prozent mehr kosten und aufgrund der Haltbarkeit des Akkus nahezu kein Gebrauchtwagenmarkt existiert, beschränkt sich die Klientel auf gewerbliche Käufer und auf jene Bevölkerungsschichten, die entsprechende, finanzielle Mittel zur Verfügung haben.

Obwohl die Zahl der Zulassungen für E-Autos in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, können sie es Stand heute immer noch nicht mit dem Verbrenner aufnehmen, was ursächlich mit dem vergleichsweise hohen Preis und dem noch nicht optimal ausgebauten Versorgungsnetz an Schnellladestationen zu tun hat. Aktuell sind Ladesäulen überwiegend in Ballungsgebieten und gut besuchten Urlaubsregionen zu finden. Es kommt also auch darauf an, wie und wo man das Fahrzeug nutzen möchte. Ein kurzer Campingurlaub in einsame Gefilde ohne geeignete Lademöglichkeiten kann mit einem reinen Elektroauto aktuell noch zur Herausforderung werden.

Autor:

Maximilian Schreiber ist Gründerberater, Fördermittelexperte und Geschäftsführer der RSC GmbH. Nach seinem Wirtschaftsrechtsstudium spezialisierte er sich auf die staatliche Fördermittelthematik und betreut hier mit über zehn Jahren Erfahrung zahlreiche Klienten im gesamten DACH-Raum.

www.rsc-foerderung.com

Bildquelle Fördermittelberatung | RSC GmbH

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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