Dienstag, April 16, 2024
StartWorkbaseIm Eigenheim wohnen bleiben auch im Alter – aber wie?

Im Eigenheim wohnen bleiben auch im Alter – aber wie?

Auch Start-ups haben Verwandte im gesegneten Alter, denen sie durch ihr Know-how in Finanzangelegenheiten beratend unter die Arme greifen können. Dies gilt nicht zuletzt unter dem Aspekt, dass man seinen Lieben den Umzug ins Heim gern ersparen möchte. Ein neues Finanzierungsmodell, auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten, kann den Verwandten die nötige Liquidität im Alter sichern und ihnen das Weiterwohnen im Eigenheim noch für eine lange Zeit ermöglichen. Wir stellen dieses Finanzierungskonzept vor.

Was tun mit dem gebundenen Kapital?

Das Problem vieler Rentner, die in einem teuren Eigenheim leben, besteht darin, dass sie nach Beendigung des Arbeitslebens viel weniger Einkünfte als vorher haben, um die Finanzierung der Immobilie bei noch nicht abgeleistetem Kredit zu stemmen. Hinzu kommt, dass die Lebenshaltungskosten im Alter in vielen Fällen nicht geringer werden. 

Im Gegenteil, neue Kostenfaktoren entstehen durch erhöhten Pflegebedarf, Umbau der Immobilie im Sinne eines altersgerechten und barrierefreien Wohnens und zahlreiche Unternehmungen, für die im Alter endlich Zeit ist. Längst sind die 70 %, mit denen Banken den Bedarf von Rentnern in Relation zum letzten Einkommen kalkulieren, von der Praxis widerlegt. Nun besteht das Problem darin, dass die eigene Immobilie keine Gelder abwirft, während ein Umzug aus dem vertrauten Umfeld für viele Senioren nicht infrage kommt.

Die bisherigen Möglichkeiten für Rentner, um im Eigenheim wohnen zu bleiben

Beileibe ist es nicht so, dass es vor dem neuen Konzept nur die Alternative zwischen einem Komplettverkauf der Immobilie und einem finanziellen Ruin gab, wenn die Lebenshaltungskosten im Alter zu hoch wurden. So stehen schon länger die Optionen von Leibrente, das Sale-and-Leaseback, die Umkehrhypothek und der Seniorenkredit zur Verfügung. Doch die Liste der Nachteile ist bei diesen Modellen lang. 

Typische Nachteile sind hier die Aufnahme neuer Schulden und ein Abtritt von vielen Rechten an der eigenen Immobilie. Die Immobilienverrentung im Vergleich bringt diese Problematiken auf den Punkt. All diese Negativfaktoren machen sämtliche Alternativen für Senioren nicht allzu attraktiv. Von daher war der Bedarf für ein neues Finanzierungssystem speziell für ältere Menschen gegeben.

Ist der Teilverkauf die Lösung, die den Gordischen Knoten zerschlägt?

Das neue Geschäftsmodell des Teilverkaufs von Immobilien bedeutet die Aufteilung der Immobilie in zwei rechtlich voneinander unabhängige Module. Der Besitzer der Immobilie gibt einen Teil seiner Immobilie ab, erhält dadurch einen hohen Geldbetrag ausgezahlt und darf in der Immobilie wohnen bleiben. Die damit verbundene Lösung für beide Probleme, nämlich für die Beschaffung von Liquidität für den Lebensunterhalt und das bleibende Wohnrecht für die Immobilie, machen das Angebot für Rentner so attraktiv. 

Sollte die Immobilie irgendwann doch noch verkauft werden, können immer noch Geldmittel abgeschöpft werden. Der Geschäftspartner erhält allerdings eine Gewinnbeteiligung, steht dafür aber in vielen Fällen bei der Kaufabwicklung unterstützend zur Seite. Außerdem werden als Gegenleistung regelmäßige Mieten an den stillen Teilhaber der Immobilie fällig. Somit gehört der Teilverkauf der Immobilie zu den vielen bereits aufgezählten Modellen der Vermögensverrentung.

Der Ablauf des Teilverkaufs

Um an dem Finanzierungsmodell zu partizipieren, wendet man sich an Anbieter wie die Teilkauf GmbH, die ihren Hauptsitz in Düsseldorf hat und die Abwicklung über das Internet zulässt. Die Teilkauf GmbH kümmert sich zudem um die Formalien, um es dem Vertragspartner so einfach wie möglich zu machen. Ein unabhängiger Gutachter nimmt die Wertermittlung der Immobilie vor. Danach werden die Anteile am Haus neu vergeben. 

Der vorher ausgehandelte Vertrag tritt nun in Kraft, der insbesondere den direkten Auszahlungsanteil sowie die Höhe der monatlichen Verrentung regelt. Für Sicherheit bürgen der Eintrag ins Grundbuch, der als Nießbrauch aufgeführt wird, sowie die notarielle Beglaubigung. Rentner kommen beim Teilverkauf im Vergleich mit anderen Verrentungsmodellen in vielen Fällen gut weg, wobei natürlich auch bei diesem Kontrakt das Kleingedruckte nicht sorgsam genug studiert werden kann.  

Bildquelle unsplash

Autor: Bastian Kissing

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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